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Krankenkassen-Wechsel: Nicht nur auf den Beitrag achtenDa viele gesetzliche Krankenkassen zu Jahresbeginn die Beitragssätze erhöht haben, können viele Versicherte jetzt von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Wer seiner Krankenkasse bis spätestens zum 28. Februar kündigen will, sollte bei der Wahl einer neuen Kasse jedoch nicht nur auf den Beitrag schauen.
Zwar seien 95 Prozent der Kassenleistungen identisch, erläutert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Doch der „kleine Unterschied" könne es in sich haben: Alternative Heilverfahren oder eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall etwa böten nicht alle Kassen.
Chronisch Kranke sollten außerdem prüfen, ob im Hinblick auf ihre Erkrankung zusätzliche Leistungen angeboten werden.
24.01.2007 - Redaktion apotheken.de >> zurück


